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Falls die betroffene Person behauptet, dass ihr Anspruch verletzt worden ist, kann sie zur Durchsetzung dieses Anspruches binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde(https://www.dsb.gv.at | Falls die betroffene Person behauptet, dass ihr Anspruch verletzt worden ist, kann sie zur Durchsetzung dieses Anspruches binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde(https://www.dsb.gv.at) einreichen. |
Aktuelle Version vom 12. September 2019, 09:55 Uhr
Datenschutzerklärung
Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
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lt. Impressum
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenerfassung und Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vereinstätigkeit.
Dauer der Datenspeicherung
Kundendaten werden gemäß der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO gespeichert.
Auf schriftliches Gesuch hin werden alle personenbezogenen Daten mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Auskunft
Jede Person, deren Daten digital verarbeitet wurden (im Folgenden Betroffener genannt) hat Anspruch auf Auskunft über die verarbeiteten Daten.
Die Auskunft zu den Daten umfasst Kopien aller gespeicherten Daten des Antragstellers, die Verarbeitungszwecke sowie die Kategorien der Daten.
Rechte
Jeder Betroffene hat das Recht auf
- Berichtigung von unrichtig gespeicherten bzw. unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung unvollständigen Daten.
- Löschung seiner personenbezogene Daten, sofern diese Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
- Einschränkung seiner personenbezogenen Daten.
- Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten, welche der Betroffene dem Verarbeiter bereitgestellt hat. Im Falle eines Antrages werden die Daten als .csv Datei bereitgestellt.
- Widerspruch zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Anträge
Antragstellungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei der Stellung eines solchen Antrages ist vom Antragsteller ein Identitätsnachweis zu erbringen.
Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung werden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen 90 Tagen ab Eingang beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechte auf Widerspruch bzw. Löschung der personenbezogenen Daten nur nach Beendigung eines laufenden Vertragsverhältnisses gewährt werden können, da die personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung unerlässlich sind!
Durchsetzung von Ansprüchen
Falls die betroffene Person behauptet, dass ihr Anspruch verletzt worden ist, kann sie zur Durchsetzung dieses Anspruches binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde(https://www.dsb.gv.at) einreichen.