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== Was ist zu tun? Was tut sich so? ==
== Was ist zu tun? Was tut sich so? ==


* Stromanbieterwechsel durchziehen! 12.08.2019
* GitHub-Repos archivieren, soweit schon auf Gitlab übersiedelt
* GitHub-Repos archivieren, soweit schon auf Gitlab übersiedelt
* [[Projekte/Housing/Umzug]]
* [[Projekte/Housing/Umzug]]
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** Anträge sollten jetzt schon diskutiert werden, damit bei der GV informierte Entscheidungen getroffen werden können. (Wie 2018 (wieder) gesehen, ''kann'' die GV als Plenum für eine Diskussion von fertigen Anträgen dienen, aber vermutlich ist die ''Vorbereitung'' von Anträgen in einer Diskussion ''vor der GV'' sinnvoller.) Siehe §9 Abs. 3.
** Anträge sollten jetzt schon diskutiert werden, damit bei der GV informierte Entscheidungen getroffen werden können. (Wie 2018 (wieder) gesehen, ''kann'' die GV als Plenum für eine Diskussion von fertigen Anträgen dienen, aber vermutlich ist die ''Vorbereitung'' von Anträgen in einer Diskussion ''vor der GV'' sinnvoller.) Siehe §9 Abs. 3.
** Einladung zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail, Angabe der Tagesordnung (ebenfalls §9 Abs. 3)
** Einladung zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail, Angabe der Tagesordnung (ebenfalls §9 Abs. 3)
* Stromanbieterwechsel durchziehen! 12.08.2019
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== Pauschalkosten für Glasfaser, (c) FFG.AT ==
Von §6 in https://www.ffg.at/sites/default/files/allgemeine_downloads/Breitband/FFG_Leitf-Connect_1-3_OK.pdf :
<blockquote>Der auf Basis der Kostenpauschalen berechnete Förderbetrag bildet die Höchstgrenze für die Förderung. Die Einreichung basiert auf den in der Kostentabelle angeführten Pauschalen. Im Rahmen der Abrechnung ist nachzuweisen, dass diese Kosten zumindest erreicht wurden. Liegen Ihre tatsächlich angefallenen, nachweisbaren Kosten unter dem genehmigten Wert, hat dies eine Kürzung der Förderung zur Folge.</blockquote>
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! Bezeichnung !! Pos.Nr. !! Einheit !! Euro pro Einheit !! Infotexte zu den Leistungspositionen
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| Mitverlegung || 10 || - || - || Hauptgruppe
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| Mitbenutzungsgebühr Künette || 10A || m || 15,00 || Die Mitbenutzung von Künetten, die von anderen Bauträgern errichtet werden, wird in der Regel anteilig vergütet. Der hier angeführte Erfahrungswert ist ein Pauschalbetrag.
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| Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei bereitgestellter Künette || 10B || m || 5,20 || Dies ist ein branchenüblicher Pauschalbetrag für die Mitverlegung von  Kabelschutzrohren durch andere Bauträger.
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| Mitbenutzungsgebühr Freileitungsmasten || 10C || m || 3,50 || Die Mitbenutzung von Freileitungsmasten, die von anderen Bauträgern errichtet werden, wird hier anteilig als Pauschale abgegolten. Es wird die mitverlegte Leitungslänge gerechnet.
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| Befestigung auf Strommasten (als Errichtungskosten) || 10D || m || 25,00 || Montage auf Strommasten, Mitführung mit Erdungsseil bzw. Holzmasten zur Montage des verseilten Luftkabels
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| Zusätzlicher Ausbau || 20 || - || - || Hauptgruppe
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| Künette 30 x 70 cm (unbefestigte Oberfläche) || 20A || m || 46,50 || Die Kosten für die Herstellung einer Künette 30 x 70 cm (unbefestigte Oberfläche) betreffen die Bodenklasse 3 - 5 nach ÖNORM B2205 „Erdarbeiten-Werkvertragsnorm“. In dieser Position ist auch das Sandbett für die Leistungsverlegung, Warnbänder, das Hinterfüllen, Verdichten und die Verfuhr inkl. Deponierung des überschüssigen Materials inkludiert. Weiters ist die provisorische Wiederherstellung (Planum) inkludiert.
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| Künette 30 x 70 cm (befestigte Oberfläche) || 20B || m || 57,00 || Die Kosten für die Herstellung einer Künette 30 x 70 cm (befestigte Oberfläche) betreffen die Bodenklasse 3 - 5 nach ÖNORM B2205 „Erdarbeiten-Werkvertragsnorm“. In dieser Position ist auch das Sandbett für die Leistungsverlegung, Warnbänder, das Hinterfüllen, Verdichten und die Verfuhr inkl. Deponierung des überschüssigen Materials inkludiert. Weiters ist die provisorische Wiederherstellung (Planum) inkludiert.
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| Zuschlag bei der Bodenklasse 6 und 7 (felsiger Untergrund) || 20C || m || 10,00 || Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20A und 20B und vergütet den  höheren Aufwand für Bodenklasse 6 und 7 gem. ÖNORM B 2205.
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| Asphaltbelag bis 10 cm Stärke || 20E || m || 41,00 || Beinhaltet die Wiederherstellung der gebundenen oberen Tragschichten inkl. Verschleißschicht auf der Künettenbreite inkl. Übergriff mit Asphalt gem. den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) und den Vorgaben des Straßenerhalters.
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| Betonbelag bis 12 cm Stärke || 20F || m || 46,50 || Beinhaltet die Wiederherstellung der gebundenen oberen Tragschichten inkl. Verschleißschicht auf der Künettenbreite inkl. Übergriff mit Beton gem. den RVS und den Vorgaben des Straßenerhalters.
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| Naturstein- bzw. Betonsteinbelag || 20G || m || 52,50 || Wiederherstellung der Pflasterung auf der Künettenbreite inkl. Übergriff gem. ÖNORM B 2214 Pflasterarbeiten und den RVS.
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| Bankette wieder herstellen || 20H || m || 2,70 || Wiederherstellung des Banketts gem. den Vorgaben der RVS.
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| Randsteine || 20I || m || 62,00 || Wiederherstellung der Randsteine gem. ÖNORM B 2214 Pflasterarbeiten und den RVS.
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| Kabelpflug || 20J || m || 15,00 || Verlegung von Leerrohren mit und ohne Glasfaser samt Trassenwarnband durch Einpflügen.
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| Schlitzgraben (Trench) || 20K || m || 70,00 || Herstellen des Schlitzgrabens für die Verlegung von Leerrohren mit und ohne Glasfaser inkl. Vergussmass und Dichtband des Grabens lt. Anforderungen des Straßenerhalters bzw. den RVS 03.08.61.
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| Verlegung mittels Erdrakete bis DN120 || 20L || m || 100,00 || Herstellen des Start- und Zielschachtes bzw. Kernbohrlochs in einer Gebäudestruktur inkl. Leitungsverlegung mittel Bodenverdrängungshämmer (Erdrakete). Weiters inkludiert ist die Wiederherstellung des Geländes nach dem Vorhaben.
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| Brückenaufhängung || 20M || m || 150,00 || Herstellen der Brückenaufhängung für die Verlegung von Kabelschutzrohren mit und ohne Glasfaser.
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| Kleingewässerquerung || 20N || m || 250,00 || Herstellen der Kleingewässerquerung für die Leitungsverlegung von Kabelschutzrohren mit und ohne Glasfaser.
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| Aufschlag Künette inkl. Wiederherstellung im städtischen Bereich || 20P || m || 50,00 || Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20A und 20B und vergütet den höheren Aufwand für die Herstellung der Künette und Wiederherstellung der Oberfläche im städtischen Bereich (Einwohner > 30.000) oder in vergleichbaren dicht besiedelten Gebieten.
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| Verlegung in Abwasserkanälen, begehbar || 20Q || m || 50,00 || Verlegung in begehbaren Abwasserkanälen z.B. zur Untertunnelung von Straßen- und Eisenbahnprojekten inkl. Kabelkanal und Befestigungsmaterial.
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| Verlegung in Abwasserkanälen, nicht begehbar || 20R || m || 100,00 || Roboterverlegung in nicht begehbaren Abwasserkanälen z.B. zur Untertunnelung von Straßen- und Eisenbahnprojekten inkl. Kabelkanal und Befestigungsmaterial.
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| Grabenlose Verlegung, Spülbohrverfahren bis DA 110 || 20S || m || 110,00 || Horizontalspühlverfahren inkl. Herstellung des Pilotbohrlochs und Kabelschutzrohr.
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| Verlegung mit Bankettfräse || 20T || m || 38,00 || Herstellen einer Fräskünette in einer Breite von 15 bis 20 cm (in Kurven bis zu 25 cm) und einer Tiefe von 50 bis 70 cm. Einlegen eines Mikrorohres in einer Sohlentiefe von 47 bis 67 cm, inkl. Umhüllen mit geeignetem Material, sowie Einlegen eines Warnbandes in definierter Höhe. Verschließen der Künette mit anstehendem Material und abschließender Verdichtung.
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| Bankettfräse Wiederherstellung Asphalt Zuschlag || 20U || m || 25,00 || Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet die Wiederherstellung der Oberfläche Asphalt.
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| Bankettfräse, fräsen in Asphalt Zuschlag || 20V || m || 15,00 || Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet den höheren Aufwand der Anwendung der Bankettfräse in Asphalt.
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| Bankettfräse, fräsen Bodenklasse 5 und 6 Zuschlag || 20W || m || 60,00 || Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet den höheren Aufwand für Bodenklasse 6 und 7 gem. ÖNORM B 2205.
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| Leerrohrsystem || 30 || - || - || Hauptgruppe
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| Kabelschutzrohr (D32-D50) || 30A || m || 7,20 || Die Position beinhaltet die Lieferung von Kabelschutzrohren DN32 bis DN50 und Formstücken sowie die Verlegung, Druckprüfung, Kalibrierung und das Herstellen eines dichten Abschlusses.
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| Kabelschutzrohr (D32-D50) mit Subducts || 30B || m || 10,30 || Die Position beinhaltet die Lieferung von Kabelschutzrohren DN32 bis DN50, Subducts und Formstücken sowie die Verlegung des Rohrs, das Einblasen der Subducts und das Herstellen eines dichten Abschlusses.
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| Rohrverband erdverlegbar 3 x 12 oder 3 x 14 mm || 30C || m || 3,80 || Diese Positon beinhaltet die Lieferung der verschiedenen erdverlegbaren Rohrverbände und Formstücke sowie die Verlegung der Rohrverbände und das Herstellen eines dichten Abschlusses der Mikrorohre.
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| Rohrverband erdverlegbar 5 x 12 oder 5 x 14 mm || 30D || m || 4,40 || gleich Pos. 30C
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| Rohrverband erdverlegbar 8 x 7 oder 8 x 10 mm || 30E || m || 5,00 || gleich Pos. 30C
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| Rohrverband erdverlegbar 24 x 7 || 30F || m || 8,00 || gleich Pos. 30C (+1 x 14 oder +1 x 12 ) mm
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| Abzweigung mit Einzelrohr 7 oder 10 mm || 30G || Gebäude || 65,00 || Liefern, Herstellung bzw. Verlegen der Abzweigung, Einzelrohr mit Überlänge für Zuleitung und Verlegung zum Gebäude, Steckmuffe und Endstopfen.
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| Lichtwellenleiter || 40 || - || - || Hauptgruppe
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| Mikrokabel 4 bis 12 Fasern || 40A || m || 1,50 || Liefern und Verlegen (z. B. Einjetten) von Glasfaserkabel der entsprechenden Konfiguration in einem Mikrorohr.
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| Minikabel Feeder 96 bis 144 Fasern || 40B || m || 4,00 || gleich Pos. 40A
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| Außenkabel verseilt 144 bis 288 Fasern || 40C || m || 6,00 || gleich Pos. 40A
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| PON Splitter 1/16 bis 1/32 || 40D || Stk. || 70,00 || Liefern und Montieren eines passiven optischen Netzwerk- splitters.
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| Fusionssspleiß inkl. Absetzen, Messung || 40E || Spleiß || 19,00 || Herstellen eines Fusionsspleißes inkl. dem Absetzen, der und Dokumentation Messung und der Dokumentation.
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| Minikabel 24 bis 48 Fasern || 40F || m || 4,00 || gleich Pos. 40A
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| Faserverteiler || 50 || - || - || Hauptgruppe
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| Straßenschrank (Kabelverteilerschrank) || 50A || Stk. || 620,00 || Liefern und Versetzen eines Straßenschrankes inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung. Die LWL-Spleißmuffe bzw. - Spleißbox wird getrennt vergütet.
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| Unterflurschacht || 50B || Stk. || 1.550,00 || Liefern und Versetzen eines Unterflurschachts mit Deckel inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung. Die LWL-Spleißmuffe bzw. - Spleißbox wird getrennt vergütet.
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| Ziehschacht || 50C || Stk. || 310,00 || Liefern und Versetzen eines Ziehschachts mit Deckel inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung.
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| LWL-Spleißmuffe / LWL-Spleißbox || 50D || Stk. || 410,00 || Diese Positition beinhaltet die Lieferung und Montage der LWL- Spleißmuffe bzw. -Spleißbox pro Schrank oder Schacht.
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| Weitere Kosten || 80 || - || - || Hauptgruppe
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| Personenstunden (Eigenleistungen) || 80A || Std. || 42,00 || Tragen Sie hier die geplanten Stunden an Eigenleistungen ein, welche nicht durch Pauschalen (Leistungspositionen) oder Aufschläge wie Planung oder Bauaufsicht und Projektmanagement abgedeckt sind. Als Eigenleistungen können nur investitionsbezogene Projektkosten beantragt werden. Erläutern Sie in der Projektbeschreibung, für welche Leistungen diese Kosten anfallen.
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| Vermessung inkl. Plandarstellung (Geometer) || 80B || m || 1,50 || Mit dieser Position sind die Leistungen des Vermessers inkl. der Plandarstellung der geförderten Infrastruktur und Detaildokumentation abgedeckt. Die Plandaten sind auch in der WebGIS-Anwendung des bmvit mit Betriebsfreigabe bzw. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Arbeiten einzutragen.
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| Herstellung Hausanschluss für Ein- und Zweiparteienhäuser || 80C || Gebäude || 800,00 ||  Herstellen eines Hausanschlusses von der Hauseinführung, dem Gebäudeeinführungspunkt (Building Entry Point), der Gebäudeverkabelung bis zu den optischen Telekommunikationssteckdosen (Optical Telecommunication Outlet) des Gebäudes.
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| Sonderleistungen, welche nicht in den Pauschalen abgebildet sind || - || - || - || Tragen Sie hier weitere Investitionskosten ein, die in keiner bzw. keinem der oben aufgelisteten Pauschalen bzw. Aufschlägen enthalten sind. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um förderbare Kosten handelt (Details dazu siehe im Leitfaden unter Punkt 2.6 und 2.7) und diese textlich im Antrag genau beschrieben sind.
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| Planung und Bauaufsicht || 90 || - || - || Hauptgruppe
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| Planungskosten || 90A || % || 5 || Mit dieser Position können Sie maximal 5% Planungskosten aller Kosten der Gruppen 10-80 anführen. Sie können auch einen geringeren Satz geltend machen, oder diese Position überhaupt streichen. Hierzu ist der Wert auf 0% zusetzen. Mit dieser Position sind alle Leistungen gem. HOA 2002, Abschnitt A, § 3 (Teilleistungen der Planung) abgegolten.
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| Bauaufsicht/Projektmanagement || 90B || % || 5 || Mit dieser Position können Sie maximal 5% Kosten für Bauaufsicht der gesamten Kosten der Gruppen 10-80 anführen. Sie können auch einen geringeren Satz geltend machen oder diese Position überhaupt streichen. Hierzu ist der Wert auf 0% zusetzen. Mit dieser Position sind alle Leistungen gem. HOA 2002, Abschnitt A, § 4 (Bauaufsicht) sowie sämtliche Projektmanagement-Leistungen (Projektorganisation, Projektkoordination, Projektcontrolling etc.) abgegolten. Mögliche Abnahmemessungen der TK-Infrastruktur durch einen Sachverständigen sind in dieser Position inkludiert.
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2020, 11:22 Uhr

Was ist zu tun? Was tut sich so?

  • GitHub-Repos archivieren, soweit schon auf Gitlab übersiedelt
  • Projekte/Housing/Umzug
  • Kontakt zu Maintainern suchen.
  • Vorstandsdokumentation und -kommunikation. Ziel: Öffnung!
  • Prozesse für Mitgliedschaften. Wer ist zuständig, wer hat Zugang, Abläufe?
    • Eintritt
    • Austritt
    • Registrierung in DB
    • Registrierung in members-wien@
    • Templates für einzelne Schritte vorbereiten --> Regionen/Wien/E-Mail-Vorlage
  • DSGVO
    • Änderungen am Mitgliedsformular nötig?
    • Welche Disclaimer auf Vereinsdiensten?
    • Wie das Verfahrensverzeichnis zugänglich machen?
  • Wiki-Homepage
    • für Aktuelles nutzen, z.B. Termin/Themen des nächsten MoMo
    • Darstellung FunkFeuer: Was machen wir noch alles außer Funk?
    • Wie nehme ich Kontakt auf?
    • Sinnvollere Verlinkung der bestehenden Inhalte
  • MoMo-Vortrag updaten
  • Diverses
    • RIPE-Unterlagen
    • Traumstunde 3,5 GHz
    • Metalab-Labknoten


Was tat sich so? Was haben wir erledigt?

2018

  • Zeichnungsberechtigung Bank
  • Postfach 44, 1010 Wien von User:Wnagele an User:Albert übergeben
  • Mitgliedsanträge zum MoMo mitbringen
  • 5 neue Mitglieder aufgenommen
  • Meldung an Vereinsregister: User:Markit hat Formular vorbereitet und Unterschriften gesammelt; User:Yellow schickt es an die Vereinsbehörde.
  • Housing-Prozesse -- geklärt beim Housing-Treffen am 13.09.2018
    • Kurz gesagt: Alle Anfragen per Mail an housing@funkfeuer.at, das landet im Issue Tracker ("Zammad") und wird dort von den Maintainern weiter bearbeitet
    • Handhabung von Zammad
    • Anfragen
    • Kündigungen
    • Rückfragen bei Rechnungen
  • Housing-Veträge updaten: siehe PR
    • neuer Vorstand
    • Kündigungsfristen AGB vs Verträge
    • Benamsung "Nano" / "Embedded"
    • eventuell neue Preise kalkulieren (v.a. Stromtarif!)
    • -- und Stromlieferanten wechseln!

2019

  • GV 2019 vorbereiten:
    • Termin Mitte/Ende Mai 2019; §9 Abs. 1 fordert eine GV nur "jedes Jahr"
    • Wer will kandidieren? Bekanntgabemodalitäten (3 Tage vor GV an Vorstand) beachten, siehe §9 Abs. 3.
    • Anträge sollten jetzt schon diskutiert werden, damit bei der GV informierte Entscheidungen getroffen werden können. (Wie 2018 (wieder) gesehen, kann die GV als Plenum für eine Diskussion von fertigen Anträgen dienen, aber vermutlich ist die Vorbereitung von Anträgen in einer Diskussion vor der GV sinnvoller.) Siehe §9 Abs. 3.
    • Einladung zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail, Angabe der Tagesordnung (ebenfalls §9 Abs. 3)
  • Stromanbieterwechsel durchziehen! 12.08.2019



Pauschalkosten für Glasfaser, (c) FFG.AT

Von §6 in https://www.ffg.at/sites/default/files/allgemeine_downloads/Breitband/FFG_Leitf-Connect_1-3_OK.pdf :

Der auf Basis der Kostenpauschalen berechnete Förderbetrag bildet die Höchstgrenze für die Förderung. Die Einreichung basiert auf den in der Kostentabelle angeführten Pauschalen. Im Rahmen der Abrechnung ist nachzuweisen, dass diese Kosten zumindest erreicht wurden. Liegen Ihre tatsächlich angefallenen, nachweisbaren Kosten unter dem genehmigten Wert, hat dies eine Kürzung der Förderung zur Folge.


Bezeichnung Pos.Nr. Einheit Euro pro Einheit Infotexte zu den Leistungspositionen
Mitverlegung 10 - - Hauptgruppe
Mitbenutzungsgebühr Künette 10A m 15,00 Die Mitbenutzung von Künetten, die von anderen Bauträgern errichtet werden, wird in der Regel anteilig vergütet. Der hier angeführte Erfahrungswert ist ein Pauschalbetrag.
Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei bereitgestellter Künette 10B m 5,20 Dies ist ein branchenüblicher Pauschalbetrag für die Mitverlegung von Kabelschutzrohren durch andere Bauträger.
Mitbenutzungsgebühr Freileitungsmasten 10C m 3,50 Die Mitbenutzung von Freileitungsmasten, die von anderen Bauträgern errichtet werden, wird hier anteilig als Pauschale abgegolten. Es wird die mitverlegte Leitungslänge gerechnet.
Befestigung auf Strommasten (als Errichtungskosten) 10D m 25,00 Montage auf Strommasten, Mitführung mit Erdungsseil bzw. Holzmasten zur Montage des verseilten Luftkabels
Zusätzlicher Ausbau 20 - - Hauptgruppe
Künette 30 x 70 cm (unbefestigte Oberfläche) 20A m 46,50 Die Kosten für die Herstellung einer Künette 30 x 70 cm (unbefestigte Oberfläche) betreffen die Bodenklasse 3 - 5 nach ÖNORM B2205 „Erdarbeiten-Werkvertragsnorm“. In dieser Position ist auch das Sandbett für die Leistungsverlegung, Warnbänder, das Hinterfüllen, Verdichten und die Verfuhr inkl. Deponierung des überschüssigen Materials inkludiert. Weiters ist die provisorische Wiederherstellung (Planum) inkludiert.
Künette 30 x 70 cm (befestigte Oberfläche) 20B m 57,00 Die Kosten für die Herstellung einer Künette 30 x 70 cm (befestigte Oberfläche) betreffen die Bodenklasse 3 - 5 nach ÖNORM B2205 „Erdarbeiten-Werkvertragsnorm“. In dieser Position ist auch das Sandbett für die Leistungsverlegung, Warnbänder, das Hinterfüllen, Verdichten und die Verfuhr inkl. Deponierung des überschüssigen Materials inkludiert. Weiters ist die provisorische Wiederherstellung (Planum) inkludiert.
Zuschlag bei der Bodenklasse 6 und 7 (felsiger Untergrund) 20C m 10,00 Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20A und 20B und vergütet den höheren Aufwand für Bodenklasse 6 und 7 gem. ÖNORM B 2205.
Asphaltbelag bis 10 cm Stärke 20E m 41,00 Beinhaltet die Wiederherstellung der gebundenen oberen Tragschichten inkl. Verschleißschicht auf der Künettenbreite inkl. Übergriff mit Asphalt gem. den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) und den Vorgaben des Straßenerhalters.
Betonbelag bis 12 cm Stärke 20F m 46,50 Beinhaltet die Wiederherstellung der gebundenen oberen Tragschichten inkl. Verschleißschicht auf der Künettenbreite inkl. Übergriff mit Beton gem. den RVS und den Vorgaben des Straßenerhalters.
Naturstein- bzw. Betonsteinbelag 20G m 52,50 Wiederherstellung der Pflasterung auf der Künettenbreite inkl. Übergriff gem. ÖNORM B 2214 Pflasterarbeiten und den RVS.
Bankette wieder herstellen 20H m 2,70 Wiederherstellung des Banketts gem. den Vorgaben der RVS.
Randsteine 20I m 62,00 Wiederherstellung der Randsteine gem. ÖNORM B 2214 Pflasterarbeiten und den RVS.
Kabelpflug 20J m 15,00 Verlegung von Leerrohren mit und ohne Glasfaser samt Trassenwarnband durch Einpflügen.
Schlitzgraben (Trench) 20K m 70,00 Herstellen des Schlitzgrabens für die Verlegung von Leerrohren mit und ohne Glasfaser inkl. Vergussmass und Dichtband des Grabens lt. Anforderungen des Straßenerhalters bzw. den RVS 03.08.61.
Verlegung mittels Erdrakete bis DN120 20L m 100,00 Herstellen des Start- und Zielschachtes bzw. Kernbohrlochs in einer Gebäudestruktur inkl. Leitungsverlegung mittel Bodenverdrängungshämmer (Erdrakete). Weiters inkludiert ist die Wiederherstellung des Geländes nach dem Vorhaben.
Brückenaufhängung 20M m 150,00 Herstellen der Brückenaufhängung für die Verlegung von Kabelschutzrohren mit und ohne Glasfaser.
Kleingewässerquerung 20N m 250,00 Herstellen der Kleingewässerquerung für die Leitungsverlegung von Kabelschutzrohren mit und ohne Glasfaser.
Aufschlag Künette inkl. Wiederherstellung im städtischen Bereich 20P m 50,00 Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20A und 20B und vergütet den höheren Aufwand für die Herstellung der Künette und Wiederherstellung der Oberfläche im städtischen Bereich (Einwohner > 30.000) oder in vergleichbaren dicht besiedelten Gebieten.
Verlegung in Abwasserkanälen, begehbar 20Q m 50,00 Verlegung in begehbaren Abwasserkanälen z.B. zur Untertunnelung von Straßen- und Eisenbahnprojekten inkl. Kabelkanal und Befestigungsmaterial.
Verlegung in Abwasserkanälen, nicht begehbar 20R m 100,00 Roboterverlegung in nicht begehbaren Abwasserkanälen z.B. zur Untertunnelung von Straßen- und Eisenbahnprojekten inkl. Kabelkanal und Befestigungsmaterial.
Grabenlose Verlegung, Spülbohrverfahren bis DA 110 20S m 110,00 Horizontalspühlverfahren inkl. Herstellung des Pilotbohrlochs und Kabelschutzrohr.
Verlegung mit Bankettfräse 20T m 38,00 Herstellen einer Fräskünette in einer Breite von 15 bis 20 cm (in Kurven bis zu 25 cm) und einer Tiefe von 50 bis 70 cm. Einlegen eines Mikrorohres in einer Sohlentiefe von 47 bis 67 cm, inkl. Umhüllen mit geeignetem Material, sowie Einlegen eines Warnbandes in definierter Höhe. Verschließen der Künette mit anstehendem Material und abschließender Verdichtung.
Bankettfräse Wiederherstellung Asphalt Zuschlag 20U m 25,00 Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet die Wiederherstellung der Oberfläche Asphalt.
Bankettfräse, fräsen in Asphalt Zuschlag 20V m 15,00 Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet den höheren Aufwand der Anwendung der Bankettfräse in Asphalt.
Bankettfräse, fräsen Bodenklasse 5 und 6 Zuschlag 20W m 60,00 Gilt als Aufzahlungsposition zu Pos. 20T und vergütet den höheren Aufwand für Bodenklasse 6 und 7 gem. ÖNORM B 2205.
Leerrohrsystem 30 - - Hauptgruppe
Kabelschutzrohr (D32-D50) 30A m 7,20 Die Position beinhaltet die Lieferung von Kabelschutzrohren DN32 bis DN50 und Formstücken sowie die Verlegung, Druckprüfung, Kalibrierung und das Herstellen eines dichten Abschlusses.
Kabelschutzrohr (D32-D50) mit Subducts 30B m 10,30 Die Position beinhaltet die Lieferung von Kabelschutzrohren DN32 bis DN50, Subducts und Formstücken sowie die Verlegung des Rohrs, das Einblasen der Subducts und das Herstellen eines dichten Abschlusses.
Rohrverband erdverlegbar 3 x 12 oder 3 x 14 mm 30C m 3,80 Diese Positon beinhaltet die Lieferung der verschiedenen erdverlegbaren Rohrverbände und Formstücke sowie die Verlegung der Rohrverbände und das Herstellen eines dichten Abschlusses der Mikrorohre.
Rohrverband erdverlegbar 5 x 12 oder 5 x 14 mm 30D m 4,40 gleich Pos. 30C
Rohrverband erdverlegbar 8 x 7 oder 8 x 10 mm 30E m 5,00 gleich Pos. 30C
Rohrverband erdverlegbar 24 x 7 30F m 8,00 gleich Pos. 30C (+1 x 14 oder +1 x 12 ) mm
Abzweigung mit Einzelrohr 7 oder 10 mm 30G Gebäude 65,00 Liefern, Herstellung bzw. Verlegen der Abzweigung, Einzelrohr mit Überlänge für Zuleitung und Verlegung zum Gebäude, Steckmuffe und Endstopfen.
Lichtwellenleiter 40 - - Hauptgruppe
Mikrokabel 4 bis 12 Fasern 40A m 1,50 Liefern und Verlegen (z. B. Einjetten) von Glasfaserkabel der entsprechenden Konfiguration in einem Mikrorohr.
Minikabel Feeder 96 bis 144 Fasern 40B m 4,00 gleich Pos. 40A
Außenkabel verseilt 144 bis 288 Fasern 40C m 6,00 gleich Pos. 40A
PON Splitter 1/16 bis 1/32 40D Stk. 70,00 Liefern und Montieren eines passiven optischen Netzwerk- splitters.
Fusionssspleiß inkl. Absetzen, Messung 40E Spleiß 19,00 Herstellen eines Fusionsspleißes inkl. dem Absetzen, der und Dokumentation Messung und der Dokumentation.
Minikabel 24 bis 48 Fasern 40F m 4,00 gleich Pos. 40A
Faserverteiler 50 - - Hauptgruppe
Straßenschrank (Kabelverteilerschrank) 50A Stk. 620,00 Liefern und Versetzen eines Straßenschrankes inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung. Die LWL-Spleißmuffe bzw. - Spleißbox wird getrennt vergütet.
Unterflurschacht 50B Stk. 1.550,00 Liefern und Versetzen eines Unterflurschachts mit Deckel inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung. Die LWL-Spleißmuffe bzw. - Spleißbox wird getrennt vergütet.
Ziehschacht 50C Stk. 310,00 Liefern und Versetzen eines Ziehschachts mit Deckel inkl. interner Bestückungselemente wie Halterungen usw. Inkludiert sind hierzu alle Baumaßnahmen wie Fundament und Erdung.
LWL-Spleißmuffe / LWL-Spleißbox 50D Stk. 410,00 Diese Positition beinhaltet die Lieferung und Montage der LWL- Spleißmuffe bzw. -Spleißbox pro Schrank oder Schacht.
Weitere Kosten 80 - - Hauptgruppe
Personenstunden (Eigenleistungen) 80A Std. 42,00 Tragen Sie hier die geplanten Stunden an Eigenleistungen ein, welche nicht durch Pauschalen (Leistungspositionen) oder Aufschläge wie Planung oder Bauaufsicht und Projektmanagement abgedeckt sind. Als Eigenleistungen können nur investitionsbezogene Projektkosten beantragt werden. Erläutern Sie in der Projektbeschreibung, für welche Leistungen diese Kosten anfallen.
Vermessung inkl. Plandarstellung (Geometer) 80B m 1,50 Mit dieser Position sind die Leistungen des Vermessers inkl. der Plandarstellung der geförderten Infrastruktur und Detaildokumentation abgedeckt. Die Plandaten sind auch in der WebGIS-Anwendung des bmvit mit Betriebsfreigabe bzw. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Arbeiten einzutragen.
Herstellung Hausanschluss für Ein- und Zweiparteienhäuser 80C Gebäude 800,00 Herstellen eines Hausanschlusses von der Hauseinführung, dem Gebäudeeinführungspunkt (Building Entry Point), der Gebäudeverkabelung bis zu den optischen Telekommunikationssteckdosen (Optical Telecommunication Outlet) des Gebäudes.
Sonderleistungen, welche nicht in den Pauschalen abgebildet sind - - - Tragen Sie hier weitere Investitionskosten ein, die in keiner bzw. keinem der oben aufgelisteten Pauschalen bzw. Aufschlägen enthalten sind. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um förderbare Kosten handelt (Details dazu siehe im Leitfaden unter Punkt 2.6 und 2.7) und diese textlich im Antrag genau beschrieben sind.
Planung und Bauaufsicht 90 - - Hauptgruppe
Planungskosten 90A % 5 Mit dieser Position können Sie maximal 5% Planungskosten aller Kosten der Gruppen 10-80 anführen. Sie können auch einen geringeren Satz geltend machen, oder diese Position überhaupt streichen. Hierzu ist der Wert auf 0% zusetzen. Mit dieser Position sind alle Leistungen gem. HOA 2002, Abschnitt A, § 3 (Teilleistungen der Planung) abgegolten.
Bauaufsicht/Projektmanagement 90B % 5 Mit dieser Position können Sie maximal 5% Kosten für Bauaufsicht der gesamten Kosten der Gruppen 10-80 anführen. Sie können auch einen geringeren Satz geltend machen oder diese Position überhaupt streichen. Hierzu ist der Wert auf 0% zusetzen. Mit dieser Position sind alle Leistungen gem. HOA 2002, Abschnitt A, § 4 (Bauaufsicht) sowie sämtliche Projektmanagement-Leistungen (Projektorganisation, Projektkoordination, Projektcontrolling etc.) abgegolten. Mögliche Abnahmemessungen der TK-Infrastruktur durch einen Sachverständigen sind in dieser Position inkludiert.