Regionen/Wien/Verein/Anträge GV 2017

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Diese Seite dient dem Sammeln der Anträge zur Generalversammlung 2017 am 31. Mai 2017. Anträge müssen laut Statuten bis drei Tage vor der GV eingebracht werden, das heißt, bis zum 28. Mai 2017. Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

Anträge bitte unter Angabe des Namens abgeben, ihr könnt folgendes Beispiel kopieren:

Antrag Max Mustermann: Logo-Farben (Beispiel)

  • Antragsteller: Max Mustermann
  • Antrag: Ich beantrage, dass die Farben des Funkfeuer-Logos auf lila und dunkelblau geändert werden. (Das ist ein Beispiel.)

Antrag David H.: Bekanntgabe von Kandidaturen analog zu Antraegen

  • Antragsteller: David H.
  • Antrag:
    • Problem: Bei den Vorstands-Wahlen der letzten Jahre war es regelmaessig so, dass zu Beginn der Abstimmung zu wenig Kandidatinnen und Kandidaten verfuegbar waren, um jede der sechs in den Statuten festgelegten Positionen zu besetzen. Aus der Not heraus haben sich dann ad-hoc Personen nominieren lassen (und wurden gewaehlt), die das urspruenglich gar nicht vor hatten. Aehnlich kurzlebig war dann oft auch das Engagement waehrend der Amtsperiode.
    • Loesung: Potentielle Kandidatinnen und Kandidaten sollen analog zu den GV-Antraegen bis drei Tage vor der Wahl bekannt geben, fuer eine konkrete Position im Vorstand zur Verfuegung zu stehen. Das soll zum Einen bewirken, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten Gedanken machen und gibt auch den Abstimmenden etwas Zeit, sich eine Meinung zu bilden. Zur Wahl sollen dann nur diejenigen stehen, die sich vorab fuer die jeweilige Position gemeldet haben. Mehrfachnennungen (fuer mehrere Vorstands-Positionen) sind moeglich. Sollte es fuer eine Position keine Nennungen geben (oder alle Kandidaten bereits fuer andere Positionen gewaehlt sein), koennen sich -- wie gehabt -- spontan Leute aufstellen lassen, um Deadlocks zu vermeiden.
    • Implementierung: Ein neuer Absatz in den Statuten, §9, nach Ziffer 3: "Kandidaturen für den Vorstand sind bis spätestens drei Tage vor der Generalversammlung unter Nennung der angestrebten Funktion(en) bekannt zu gegeben. Die Nennung mehrfacher Funktionen ist möglich. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt auf Basis dieser Nennungen. Sollte für eine konkrete Funktion keine einzige Kandidatin/kein einziger Kandidat zur Verfügung stehen, ist eine spontane Kandidatur ausnahmsweise möglich."